Patienteninformation
Datenschutz
Wir bitten auch bei vermehrtem Patientenandrang uns bei der Einhaltung der Datenschutz-Bestimmungen zu unterstützen. Bitte halten Sie etwas Abstand, wenn Sie an der Anmeldung warten müssen und ein Patient oder die Eltern vor Ihnen mit unseren Mitarbeiterinnen sprechen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass unsere Mitarbeiterinnen aus Gründen des Datenschutzes angehalten sind, Patienten/ Eltern bis sie an der Reihe sind in das Wartezimmer zu bitten und die Türen zum Wartebereich geschlossen zu halten.
Wenn Sie etwas besonders Vertrauliches mitteilen möchten, weisen Sie bitte uns extra darauf hin. Wir können dann für diese Angaben auch im Rahmen der Anmeldung einen gesonderten Raum aufsuchen.
Aus Gründen des Datenschutzes können wir keine sensiblen Daten mit Ihnen über Mail austauschen, da eine sichere Verschlüsselung nicht gewährleistet ist. Es ist also möglich, dass Sie über Mail um einen Rückruf bitten. Die weitere Kommunikation erfolgt dann aber direkt über telefonischen Rückruf oder in der Praxis.
Aus Datenschutz-rechtlichen Gründen können wir in Zukunft nicht mehr per Mail mit Ihnen kommunizieren.
Damit Sie uns trotzdem unkompliziert Nachrichten schicken oder Fragen stellen und auch wir Sie jederzeit sicher informieren können, stellen wir unsere Kommunikation ab dem 1.7. Datenschutz-konform (mittels End- zu- End -Verschlüsselung) auf die APP Mein Kinder- und Jugendarzt um.
Aus diesem Grund leiten wir sensible Befunde auch nur in Ausnahmefällen und mit ihrer Zustimmung an weiterbehandelnde Kollegen weiter und empfehlen normalerweise diese persönlich zu überbringen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere Informationen zum Datenschutz DSGV hin.
Patienten bzw. ihre Eltern müssen bei Untersuchungen in einem externen Labor eine gesonderte Datenschutzerklärung unterschreiben, auf der sie ggf. auch weitere auskunftsberechtigte Personen vermerken können. Sämtl. Einverständniserklärungen wurden nach DSGV aktualisiert. Aus diesem Grund müssen alle Privatpatienten die entsprechende Vereinbarung neu unterschreiben.
Sollten Sie uns mit der Weitergabe von Rezepten an eine Apotheke (z.B. bei Hyposensibilisierung) beauftragen, ist auch hierfür eine schriftl. Einverständniserklärung nötig.