Patienteninformationen

Rezepte

Rezepte_Weilheimer Kinderärzte, Jugendärzte

Wir möchten Störungen und Verzögerungen durch ständiges Vorlegen von Rezepten zur Unterschrift in Zukunft vermeiden. Daher werden nicht dringliche Rezepte außerhalb der Sprechzeiten vorbereitet und unterschrieben. Bitte geben Sie schon feststehende notwendige Rezepte bei der Anmeldung für Ihren Termin an, damit diese vorbereitet werden können, ebenso wenn Sie eine Befreiung oder Bescheinigung für Arbeitgeber, Schule, Kindergarten brauchen.

Benötigen Sie im akuten Krankheitsfall nur ein Rezept können Sie es nach telefonischer Absprache oder noch besser ab 1.7. 22 per Chat über die APP Mein Kinder- und Jugendarzt (siehe unter News ) bestellen und je nach Zeitpunkt in der Abholzeit während der Mittagspause oder aber am Folgetag abholen. Für BTM-Rezepte (bei ADHS), Folgerezepte, Folgeverordnungen für Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik melden Sie sich bitte vorab. Sie können dann das Rezept aber erst am Folgetag abholen, bei Heilmittelverordnungen wegen der aufwendigeren Prüfung erst am 3. Tag.

Ohne gültige Versicherungskarte gibt es leider auch keine vorbestellten Rezepte.

In diesem Zusammenhang bitten wir Folgendes zu beachten: Auch bei akuten Beschwerden dürfen wir ohne gültige Versichertenkarte kein Kassenrezept ausstellen. Alternativ können wir ein Privat-Rezept ausstellen mit dem Vermerk: ohne Versichertennachweis. Dies können Sie in der Apotheke einlösen, müssen aber die Kosten vorstrecken und im Nachhinein bei ihrer Kasse um Erstattung bitten. In keinem Fall können wir später ein Kassenrezept für dieses Mittel nachträglich ausstellen! Daher ist es in der Regel einfacher sie holen erst ihre Versichertenkarte zu Hause.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zur Vermeidung von Engpässen Heilmittelverordnungen (Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik) montags nicht ausgestellt werden können.

Beachten Sie bitte, dass vor der Erstverordnung von Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik in der Regel eine Untersuchung des Patienten durch den Arzt vorausgehen muss. Siehe dazu auch Heilmittelverordnung.