Nach der Corona Pandemie
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske ist aufgehoben.
Wir freuen uns alle über diese Erleichterung auch wenn uns die Maske geholfen hat, uns alle in den letzten 3 Jahren vor zusätzlichen Infektionen in der Praxis zu schützen. An dieser Stelle möchten wir uns auch noch einmal für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in dieser Zeit bedanken. Auch mit Ihrer Hilfe ist es uns gelungen, möglichst gesund durch die Pandemie zukommen und die Versorgung unserer Patienten immer sicherstellen zu können.
Daher werden unsere Mitarbeiter/-innen beim direkten Kontakt zu ansteckend erkrankten Patienten z. B. in der Infektsprechstunde Masken weiter nutzen.
Wir freuen uns auch, wenn ältere ansteckende Kinder und Jugendliche ( Fieber, Ausschläge, produktiver Husten usw.) und ggf. ebenfalls erkrankte Begleitpersonen diese freiwillig in unseren Praxisräumen nutzen.
Auf dem Weg zurück in die Normalität nutzen wir wieder das Wartezimmer für gesunde Patienten. Das Holzspielzeug ist wieder da, verstärkt durch neue spannende Modelle. Und auch die Kinderbücher und Zeitschriften sind wieder zurück. Auch ist es wieder möglich, dass beide Eltern, ein Geschwisterkind oder eine andere Bezugsperson Sie begleiten, sofern dies notwendig ist und sie gesund sind.
Andere nun bewährte Organisationsabläufe werden wir zum Teil beibehalten, da sie die Patientenversorgung verbessert und das Infektionsrisiko in der Praxis reduziert haben. Hierzu zählt:
- feste Infektionssprechzeiten für akut erkrankte, ggf. ansteckende Kinder
- getrennter Eingang für diese Patienten über Hintereingang
- getrennter Bereich und Behandlungsräume für diese Patienten, direkter Zugang ins Behandlungszimmer
- Abwicklung aller Prozesse (Rezept, Terminvergabe ) wenn möglich im Behandlungszimmer
- Abholzeiten für bestellte Rezepte/ Atteste in der Mittagspause
- Patienten dürfen die Praxis nur mit Termin oder vorheriger telefonischer Absprache der Reihe nach betreten.
Bitte beachten sie, dass die bayerische Schulordnung bei Erkrankung auch regelhaft kein ärztliches Attest(„Krankschreibung“) vorsieht. Die Schule kann dies in begründeten Fällen verlangen. Hierfür schreibt die Berufsordnung eine Gebühr in der Arztpraxis vor. Sie als Eltern dürfen die Schüler selber entschuldigen und müssen sich nicht bei einem Arzt vorstellen, auch nicht, wenn Kinder länger als 3 Tage krank sind. Ausnahmsweise, in begründeten Fällen, z.B. wenn Schulschwänzen vermutet wird oder am Tag eines Leistungsnachweises kann die Schulleitung dies von ihnen verlangen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe,
Die Weilheimer Kinder- und Jugendärzte